In Andalusien lesen und hören wir täglich allerlei Interessantes zu berichten, wie Ankündigungen von Festen und Festivals, kulinarische Zusammenkünfte, Umzüge, Sonderausstellungen, aber auch Neuigkeiten auf dem Wohnungsmarkt oder geänderte Vorschriften. Um es Ihnen leicht zu machen, bündeln wir diese Neuigkeiten in dieser Rubrik, damit Sie alles auf einen Blick haben.

 

Een man maakt een foto voor een Spaans huis van zijn echtgenote op vakantie
Vermieten Sie Ihr Haus in Spanien? Oder planen Sie den Kauf einer Immobilie in Andalusien, die Sie (teilweise) als Ferienunterkunft vermieten möchten? Dann ist es wichtig, über die neuesten Vorschriften zur touristischen Vermietung in Spanien informiert zu sein. Denn ab dem 1. Juli 2025 ändern sich erneut die Regeln zur Registrierungspflicht bei kurzfristiger Vermietung. In diesem Artikel fassen wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammen.

Was ändert sich ab dem 1. Juli 2025?
Die spanische Regierung führt ein neues, landesweites Tourismusregister für zur kurzfristigen Ferienvermietung angebotene Unterkünfte ein. Dies gilt für alle Unterkünfte, die als Ganzes für weniger als 31 Tage vermietet werden. Die Registrierungspflicht gilt für alle Formen der touristischen Vermietung, also für Ferienhäuser, Apartments und Zimmer, und zwar unabhängig davon, ob die Vermietung über Plattformen wie Airbnb oder auf anderem Wege erfolgt. Ziel dieser Maßnahme ist eine bessere Regulierung und Kontrolle der touristischen Vermietung in Spanien.

Für wen gilt die Registrierungspflicht?
Die Registrierungspflicht betrifft alle Eigentümer oder Verwalter von touristischen Unterkünften, die ihre gesamte Immobilie zeitweise unter einer VTAR-Lizenz vermieten, egal ob über Airbnb, Booking.com oder eigene Kanäle. In Andalusien ist eine Vivienda de Turismo Rural (VTAR) eine touristische Unterkunft in ländlicher Umgebung. Sie unterscheidet sich von traditionellen Hotels oder Pensionen, da es sich dabei meist um freistehende Häuser, Villen, Landgüter oder Cottages in ländlicher oder abgelegener Gegend handelt. VTARs sind vollständig möbliert und bezugsbereit und bieten Touristen, die eine intimere und authentischere andalusische Erfahrung suchen, eine „Zuhause-weg-von-Zuhause“-Atmosphäre.

Eigentümer von sogenannten Casas Rurales (CR; eine kommerzielle Form der touristischen Unterkunft im ländlichen Raum, die oft pro Haus, Apartment oder Zimmer gemietet wird) müssen sich nicht beim neuen nationalen Register anmelden, da sie bereits einem anderen rechtlichen Rahmen unterliegen. Wenn Ihre Immobilie also bereits als Casa Rural registriert ist, müssen Sie in Bezug auf das nationale Register nichts unternehmen.

Warum ist das wichtig für Käufer einer Immobilie in Andalusien?
Wenn Sie eine Immobilie in Andalusien suchen, die Sie vollständig an Touristen vermieten möchten, sollten Sie Folgendes beachten:
• Prüfen Sie, unter welche Registrierungspflicht Ihre Immobilie fällt (VTAR oder CR).
• Melden Sie Ihre Unterkunft nach dem Kauf korrekt im neuen nationalen Register an (ab 1. Juli 2025) und über das Registro de Turismo de Andalucía auf der Website der Junta de Andalucía. Leider ist insbesondere das nationale Register noch neu und die Anmeldung über diese Webseiten nicht immer einfach oder schnell. Ihr Gestor (Steuerberater/Verwalter) kann Ihnen hierbei meist besser helfen.
• Klärung mit Ihrem Gestor, wie Sie die Einkommenssteuer auf Ihre Mieteinnahmen abführen. Steuerlich ansässige Personen in Spanien tun dies über die IRPF-Steuer. Nicht ansässige Eigentümer müssen eine IRNR-Erklärung abgeben.

So vermeiden Sie Bußgelder und erfüllen die spanischen gesetzlichen Vorgaben.

Gerne helfen wir Ihnen dabei, den Überblick zu behalten und eine Immobilie zu finden, die zu Ihren Wünschen und Vermietungsplänen passt.

Quelle: u.a. Spanien Heute (9. und 19. Juni 2025)