Trotz der Existenz der Europäischen Union gibt es immer noch Unterschiede zwischen den Ländern. Und beim Kauf eines Hauses in Spanien ist es sicher, dass der Vorgang von Ihrem Heimatland abweicht. Wir erklären Ihnen gerne, wie das alles hier in Andalusien funktioniert. Wir sind möglicherweise nicht in der Lage, hier alle Ihre Fragen zu beantworten, aber Sie können uns jederzeit kontaktieren, um Ihnen weiterzuhelfen. Im Allgemeinen sind die Schritte wie folgt:

Schritt 1: Finden Sie das Haus Ihrer Träume

Wenn Sie sich für ein eigenes Traumhaus in der wunderschönen Region Andalusien entschieden haben, ist es wichtig, im Voraus zu überlegen, welche Art von Immobilie für Sie ideal wäre. Möchten Sie an der Küste, auf dem Land, in einem typischen weißen Dorf wohnen und ist Ihnen eine Villa oder Finca, eine Wohnung oder ein Stadthaus lieber? Wir empfehlen Ihnen, unsere strukturierte  Wunschliste auszufüllen. Es gibt aber auch wichtige Aspekte, die erst bei Ihrer näherer Betrachtung vor Ort klar oder sichtbar werden.

Ausgehend von Ihren Wünschen und Anforderungen suchen wir nach Ihrer Immobilie. Gemeinsam mit Ihnen treffen wir eine Auswahl interessanter Objekte. Anschließend erstellen wir einen Besichtigungsplan, arrangieren die Besichtigungen in den gewünschten Bereichen und begleiten Sie so oft Sie möchten zu den Objekten. Wir werden Sie unterstützen und alles daran setzen, Ihnen alle Ihre Fragen zu beantworten.

Schritt 2: Einen guten Preis aushandlen

Sobald Sie das Haus Ihrer Träume ausgewählt haben, beginnen wir mit dem Verkäufer über den Preis und die Konditionen für Sie zu verhandeln.

Bei einer Einigung über den Verkaufspreis unterzeichnen beide Parteien den Reservierungsvertrag und der Käufer zahlt eine Anzahlung zwischen € 3.000 und € 6.000, je nach Preis der Immobilie. Dieser Betrag wird in der Regel auf ein Kundenkonto Ihres Anwalts oder an uns überwiesen. Der Reservierungsvertrag gibt dem Käufer die formelle Möglichkeit, das Haus zum vereinbarten Preis und zu den vereinbarten Konditionen zu kaufen. Nach der Unterzeichnung und der Zahlung der Kaution wird die Immobilie vom Markt genommen und wir können den Abschluss des Verkaufs organisieren.

Von diesem Moment an ist es gut, sich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen, der Ihnen die rechtlichen Garantien bietet, dass der Verkauf allen Anforderungen des spanischen Rechts entspricht, der sicherstellen kann, dass die Immobilie kostenlos ist, die Unterlagen auf dem neuesten Stand sind und es keine Rückstände bei der Zahlung der lokalen Grundsteuer, der Zahlung von Stromrechnungen und Gemeindegebühren usw. gibt.

Schritt 3: Rechtliche Prüfung

Jetzt wird der Anwalt die notwendigen rechtlichen Überprüfungen der Immobilie durchführen, um sicherzustellen, dass alle Papiere in Ordnung sind, dass sie frei von Gebühren und Schulden sind und keine anderen Probleme haben. Sobald dies durchgeführt wurde und alle Lichter grün leuchten, bereitet der Anwalt den privaten Vertrag (siehe Schritt 4) zwischen dem Käufer und dem Verkäufer vor.

Wenn der Anwalt etwas findet, das dem Kauf der Immobilie im Wege steht, wird er sein Möglichstes tun, um diese Probleme zu lösen, damit der Verkauf fortgesetzt werden kann. In dem seltenen Fall, dass die festgestellten Probleme nicht behoben werden können, wird die gezahlte Kaution an den Käufer zurückerstattet.

Zusammen mit dem Anwalt werden wir auch die folgenden Notwendigkeiten arrangieren:

  • NIE-Nummer: Die Identifikationsnummer für Ausländer in Spanien. Der Anwalt geht in Ihrem Namen mit einer Kopie Ihres Reisepasses und des NIE-Antragsformulars zur Polizeistation. Dies muss vorzugsweise vor dem Fertigstellungstermin vereinbart werden.
  • Einrichtung eines spanisches Bankkonto auf Ihren Namen, das Sie für die Verträge und Zahlungen der Versorgungsunternehmen benötigen.

Schritt 4: Privater Vertrag

Der Anwalt wird nun einen privaten Vertrag ausarbeiten, den beide Parteien unterzeichnen werden. Dieses Dokument enthält alle Einzelheiten der Vereinbarungen, ob der CEE (Energieausweis) vorhanden ist, das Zahlungsformular und das Datum der Fertigstellung. In dieser Phase müssen Sie als Käufer 10% des vereinbarten Immobilienpreises (einschließlich der bereits bezahlten Anzahlung) bezahlen.

Schritt 5: Unterzeichnung der Eigentumsurkunden

Der Kauf wird im Notariat durch die Übergabe des Eigentums vom Verkäufer an den Käufer mit der Unterzeichnung der Eigentumsurkunden abgeschlossen. Dieses Dokument enthält alle wichtigen Informationen über die Immobilie und / oder das Grundstück. Die tatsächliche Unterzeichnung dieses Dokuments muss vor einem spanischen Notar erfolgen und sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer unterzeichnet werden.

Der Notar ist der Staatsbeamte, dessen Aufgabe es ist, zu bescheinigen, dass der Vertrag vor ihm unterzeichnet wurde und dass der Verkäufer und der Käufer bei der Zahlung ihrer Steuern beraten wurden. Dies ist die Person, die Ihnen versichert, dass der Kauf rechtsgültig ist..

Schritt 6: Eintragung in die Register

Das Immobilienregister ist eine öffentliche Einrichtung, bei der Sie zur allgemeinen Anerkennung die Rechte und die Beschreibung einer Immobilie registrieren. Das Grundbuchamt hat Vorrang vor dem Katasteramt (siehe unten). Sobald der Verkauf abgeschlossen ist und Sie der Eigentümer der Immobilie sind, wird der Anwalt dies beim Immobilienregister eintragen lassen. Ihr Anwalt wird Sie benachrichtigen, sobald die Eigentumsurkunden für Sie vorliegen. Dies wird mindestens 3 bis 6 Monate nach der Unterzeichnung dauern.

Das Katasteramt ist das allgemeine Register aller Immobilien in der Provinz Málàga. Ihr Anwalt wird sich um die Registrierung Ihrer Immobilie kümmern. Dieser Vorgang dauert zwischen 1 und 3 Jahren.

Ihr Anwalt sorgt dafür, dass Wasser, Strom usw. in Ihrem Namen registriert werden und die Zahlungen über Ihr spanisches Bankkonto erfolgen.

Kosten und Tarife

Im Allgemeinen sollten Sie zu Ihren Ausgaben zwischen 10% und 13% des Verkaufspreises hinzufügen. Darin enthalten ist folgendes:

  • Die Gebühren für den Notar, den Anwalt und die Registrierung der Immobilie bei verschiedenen Organisationen.
  • Die Steuern, wie Mehrwertsteuer und Übertragungssteuer, liegen zwischen 7% und 10%, je nach Verkaufspreis des Hauses, ob es sich um ein bestehendes oder neu gebautes Haus handelt und abhängig davon, ob Sie auf einen oder mehrere Namen kaufen.

Kaufen Sie Ihr Traumhaus ohne Sorgen

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Wir haben nicht viele Immobilien zum Verkauf auf dieser Website, weil wir an persönliche Beratung und maßgeschneiderte Angebote glauben. Deshalb arbeiten wir immer auf einer bestimmten Anforderungsbasis. Aus Erfahrung wissen wir, dass der Kauf eines Eigenheims in Spanien anders ist als in Ihrem Heimatland. Deshalb sorgen wir dafür, es so reibungslos wie möglich durchgeführt wird.